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vom 08.06.2011

Schwerwiegende Mängel bei Genehmigung?

Gegner von Hähnchenmastställen rügen Kreisverwaltung - Bürgerinitiativen kündigen Widersprüche an

fk Leisten. Die Gegner der geplanten Hähnchenmastställe in Lüchow-Dannenberg werden Widerspruch einlegen gegen die Baugenehmigung des Landkreises für einen ersten Stall. Der Baubehörde werfen sie »schwerwiegende Mängel» bei der Erteilung der Genehmigung vor.

Die Behörde habe sich über ihre Pflicht zur Vorsorge beim Gesundheitsschutz hinweggesetzt, erklärt für die Bürgerinitiative (BI) gegen Hähnchenmast deren Sprecher Johann E. P. Strauss. »Wir haben noch mehrere Trümpfe im Ärmel», betonte zudem die Sprecherin der Initiative gegen industrielle Tierhaltung (IgiT), Silke Schulze: »Unser Elan, diese industriellen Anlagen zu verhindern, ist weiterhin ungebremst.» IgiT kündigt ebenfalls Widersprüche gegen die Baugenehmigungen für die Hähnchenmastanlagen bei Tep-lingen und Schnega an. Zudem rüste man sich aber auch bereits für eine Klage. Das Bauamt der Kreisverwaltung will sicherstellen, dass die Grenzwerte für die Geruchsbelästigung höchstens während 15 Prozent der Jahresstunden überschritten werden. Nach Angaben von Strauss bezieht sich die Behörde dabei auf ein Gutachten der Landwirtschaftskammer. Diese Expertise sei von den Hähnchenmästern selbst in Auftrag gegeben worden. Ein anderes Gutachten mit entgegengesetztem Inhalt, erstellt vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim und Sachverständigen, hat die Kreisverwaltung nach Ansicht der BI ignoriert. »Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Neutralität», meint Strauss. Das Amt hätte die Möglicheit gehabt, das Gesundheitsamt oder autorisierte Gutachter zum Verfahren hinzuzuziehen. Das sei aber nicht geschehen.

Mit der Auflage eines Wartungsvertrages für die Abluftfilter soll das Problem von Keimen in der Abluft begrenzt werden. Aber in der Genehmigung wird nach BI-Angaben nirgends geregelt, nach welchen Kriterien inspiziert und ab welcher Keimzahl gereinigt werden muss. Die Qualifikation der Wartungsfirma bleibe ungeregelt. Amtliche Kontrollen sehe die Baugenehmigung nicht vor. Geplant seien lediglich Prüfungen von Prüfprotokollen.

Als »rein fiktiv» bezeichnet BI-Sprecher Strauss die Aussicht, eine verbesserte Filteranlage später nachzurüsten. Mit der könnten über 70 Prozent der Keime in der Abluft herausgefiltert werden. Eine Auflage, diese Filter einzuführen, habe die Kreisverwaltung nicht ausgesprochen. Die Kosten für ihren Widerspruch wollen die Maststall-Gegner »solidarisch» tragen.

Für die gerichtliche Auseinandersetzung will IgiT nun mit einer Spenden-Sammel-Aktion die finanziellen Voraussetzungen schaffen, so Silke Schulze: »Unsere Erfahrung zeigt, dass es in Lüchow-Dannenberg keine gesellschaftliche Akzeptanz für derartige Qualmastanlagen gibt. Wenn jeder etwas spendet, haben wir schnell das Geld für die erste Klageinstanz zusammen.»

Bezugsquelle:

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