Leserbriefe der
vom 24.06.2011
Betrifft: Artikel »Genehmigung für Maststall» (EJZ vom 24. Mai)
Ein unstrittiges Beispiel vorweg: Wer mit einem Promille Alkohol im Blut
am Steuer erwischt wird, der wird, selbst wenn er keinen Unfall verursacht hat, aus dem
Verkehr gezogen. Das geschieht aus Vorsorge, weil ein vermeidbares Risiko ausgeschlossen
werden soll; man wartet nicht erst ein Schadensereignis ab. Ganz anders entscheidet unser Bauamt: Zwar räumt die Behörde eine Gesundheitsgefährdung durch die geplante Mastanlage in Schnega ein. Auch weiß sie um die Möglichkeit, dass durch eine Filteranlage das Risiko der Keimverbreitung um über 70 Prozent gesenkt werden kann. Dennoch will das Bauamt abwarten, bis ein offenkundiger Schadensfall eintritt, bevor es »nachträgliche Anordnungen» in Aussicht stellt. Abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Nennt man das Vorsorge? In wessen Interesse handelt die Behörde? Übrigens: Ein Polizist, der einen alkoholisierten Fahrer weiterfahren ließe, würde sich im Falle eines Unfalls für Beihilfe zur fahrlässigen Körperverletzung beziehungsweise Tötung zu verantworten haben. Wir sehen hier durchaus Parallelen und werden, im Gegensatz zum Bauamt, nicht abwarten, bis irreparable Schäden aufgetreten sind. Christina Lange, |
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