Leserbriefe der

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vom 07.04.2011

Die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen

Betrifft: Artikel »Genehmigung aussetzen?» (EJZ vom 30. März)

In der Kreistagssitzung ist vielleicht untergegangen, worum es eigentlich ging, als zum Schluss der Debatte auch noch einmal die geplante Hähnchenmastanlage in Schnega zur Sprache kam. Die wesentlichen Fakten in Kürze: Die von der Mastanlage zu erwartenden Geruchsstoffemissionen waren nach Prüfung größer, als nach derzeitiger Rechtslage zulässig.

Deswegen hat der Antragssteller »nachgebessert» und will nun einen 15 m hohen Abluftturm bauen, über den die Abgase über einen größeren Bereich verteilt werden, so dass die Belastung für den Einzelnen etwas geringer ausfällt und knapp unter dem zulässigen Grenzwert bleibt.

Dass in dem zweiten Gutachten, das der Antragsteller von der Landwirtschaftskammer anfertigen ließ, erneut zahlreiche Fehler enthalten sind, die das Ergebnis zugunsten des Antragstellers verfälschen, sei nur am Rande erwähnt. Entscheidend aber ist, dass der Abluftturm keinerlei Filter vorsieht. Die Folge: An den Innenseiten des Turmes wird es nach kurzer Zeit Staubanhaftungen geben, die in der feuchtwarmen Abluft einen ausgezeichneten Nährboden für Keime aller Art bilden. Eine Reinigung mit Desinfektion ist zwar grundsätzlich möglich, kann aber nur von Spezialfirmen ausgeführt werden und ist extrem teuer. In der Praxis wird es also eher selten dazu kommen, und zwischenzeitlich arbeitet der Abluftturm als gefährliches Keimverbreitungsgerät.

Die möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden von mehreren aktuellen Untersuchungen von Medizinern und Epidemiologen belegt. Auch von offizieller Seite sind die Gefahren erkannt. Deswegen hält die Landesregierung den Einbau von Filtern »grundsätzlich für wünschenswert» und beauftragt die lokalen Genehmigungsbehörden, »auf Basis des konkreten Einzelfalls zu prüfen, ob der Einbau einer Abluftreinigungsanlage erforderlich ist».

Die Situation in Schnega ist zum Beispiel so, dass sich in Sichtweite der geplanten Anlage und in der Hauptwindrichtung zwei Sportplätze, die Grundschule und der Kindergarten befinden. Oder ist der Grundsatz »Im Zweifel für die Sicherheit» bei uns außer Kraft gesetzt?

Eine private Anfrage beim Landwirtschaftsministerium ergab die eindeutige Auskunft: Unser Landkreis darf und muss das selbst entscheiden, ob er dem Anliegen einiger Investoren oder der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung den Vorrang gibt! Mit anderen Worten: Die Verwaltung kann nicht die Verantwortung für oder gegen eine Baugenehmigung Dritten zuschieben unter Hinweis auf fehlende Grenzwerte oder Ausführungsbestimmungen!

Abschließend sei noch einmal klargestellt: Industrielle Tierhaltung, ob mit oder ohne Abluftreinigung, ist aus ethischer und volkswirtschaftlicher Sicht nicht nur zweifelhaft, sondern verwerflich. Wenn sich aus rechtlichen Gründen solche Anlagen zur Zeit nicht verhindern lassen, dann sollen aber wenigstens die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Genau das erwarte ich von der Verwaltung unseres Landkreises.

Johann E. P. Strauss, Leisten

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